Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen gemäß §13 b und/oder der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen