Verzollungsservice bei Ihrem HolzMaxX

Durch unsere Nähe zur Grenze begrüßen wir auch viele Kunden aus der Schweiz an unseren Standorten, z.B. in Gottmadingen oder Konstanz. Da bei uns gekaufte Ware in der Schweiz verzollt werden muss – aber dafür natürlich die hiesige Besteuerung entfällt („Doppelbesteuerungsabkommen“) – helfen wir Ihnen, diese Formalitäten ganz einfach und unkompliziert abzuwickeln. Auch, wenn Sie in der Schweiz ansässig sind und sich bei uns gekaufte Produkte liefern und durch unseren Montage-Service montieren lassen, unterstützen wir Sie bei allen Verzollungsmodalitäten! 

Szenario 1: Sie kaufen bei uns ein und verzollen an der Grenze

In diesem Fall erhalten Sie bei der Zollstelle am Grenzübergang nach Zahlung der Mehrwertsteuer einen entsprechenden Stempel auf Ihren Kassenausfuhrzettel. Reichen Sie dann einfach bei Ihrem nächsten Besuch den gestempelten Kassenausfuhrzettel ein und Sie erhalten die deutsche Mehrwertsteuer zurück. Hierfür haben Sie einige Monate Zeit, sodass Sie dies ganz bequem einplanen können für Ihren nächsten Besuch in Deutschland.

Szenario 2: Sie lassen sich bei uns gekaufte Produkte in der Schweiz montieren durch unseren Montage-Service

Wenn Sie unseren Montage-Service nutzen – den wir Ihnen übrigens wärmstens ans Herz legen können – ist es besonders einfach und komfortabel. Gegen eine günstige Aufwandsentschädigung kümmern wir uns komplett um die Verzollung, sodass Sie nach Auftragsstellung nur noch auf Lieferung und Montage durch unser Team warten müssen!

Informieren Sie sich auch über unsere weiteren Serviceleistungen im Überblick und speziell zu unserem hauseigenen Montage-Service.